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04.06.2012


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Materials > Ordnung > § 1

Ordnung für das Zentrum für Neurobiologie des Verhaltens der Georg-August-Universität Göttingen


§ 1 Zielsetzung, Status, beteiligte Institutionen

  1. Das Zentrum für Neurobiologie des Verhaltens (ZNV) hat zum Ziel, die Einzeldisziplinen der verhaltens- und systemorientierte Neurowissenschaften zu einem fakultätsübergreifenden Verbund zusammenzuführen, um unter optimaler Ausnutzung der Ressourcen Forschung und Lehre fachübergreifend und interdisziplinär zu fördern. Es tut dies in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen gemäß Abs. 3. Es wird von der Universität Göttingen gemäß § 117 NHG eingerichtet.

  2. Das ZNV beabsichtigt, einen internationalen Studiengang (Arbeitstitel ’Systems Neuroscience‘) einzurichten.

  3. Das ZNV setzt sich aus den universitären - und sobald rechtlich zulässig auch aus den außeruniversitären - Institutionen und Personen der Universität Göttingen zusammen, die sich der Thematik des ZNV widmen. Derzeit gehören dem Zentrum die Institutionen und Personen der Universität Göttingen an, die die Anlage 1 ausweist (beteiligte Institutionen, Mitglieder und Angehörige). Weitere Institutionen und Personen der Universität Göttingen, die sich der Thematik des ZNV widmen, können auf Antrag in das ZNV aufgenommen werden (§ 4). Die Aufnahme in das ZNV lässt die Fakultätszugehörigkeit der betroffenen Institution oder Person der Universität Göttingen und deren bisherige institutionelle Eingliederung unberührt.