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04.06.2012


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Materials > Ordnung > § 2

Ordnung für das Zentrum für Neurobiologie des Verhaltens der Georg-August-Universität Göttingen


§ 2 Aufgaben

  1. Das ZNV hat vor allem die nachfolgend aufgeführten Aufgaben auf dem Gebiet der verhaltens- und systemorientierten Neurowissenschaften:

    1. Intensivierung und Weiterentwicklung der Forschung durch Förderung von fakultäts- und institutionsübergreifenden Kooperationen, z.B. durch Anregung der Beantragung und Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Forschergruppen und anderen forschungsfördernden Einrichtungen sowie durch gezielte Unterstützung zukunftsweisender Einzelvorhaben.

    2. Vertretung der verhaltens- und systemorientierten Neurowissenschaften gegenüber wissenschaftspolitischen und forschungsfördernden Institutionen.

    3. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mindestens durch Anregung der Beantragung, Einrichtung und Betreuung von Nachwuchsgruppen und Graduiertenkollegs.

    4. Förderung der Effizienz in der Ressourcennutzung durch gemeinsame Beantragung und Nutzung von Großgeräten, Laboratorien und sonstigen Einrichtungen durch die Zentrumsmitglieder.

    5. Förderung der Lehre durch die Organisation von und Beteiligung an nationalen und internationalen Studiengängen sowie deren Verzahnung mit den bestehenden Diplom- und Promotions- sowie Master- und PhD-Studiengängen. Dies geschieht im Einvernehmen mit den betroffenen Fakultäten.

    6. Förderung des Wissenstransfers und der wissenschaftlichen Kommunikation durch die Durchführung von Laborkursen, Kolloquien und Ringvorlesungen sowie von Symposien und wissenschaftlichen Kongressen.

    7. Förderung der Strukturentwicklung durch die Beteiligung an Planungen zur Schaffung und Weiterentwicklung von Abteilungen sowie sonstiger Institutionen, die sich der Thematik des ZNV widmen. Die Kompetenzen der betroffenen Institutionen bleiben hiervon unberührt.

    8. Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse und Ziele von Forschung und Lehre am ZNV.

  2. Das ZNV nimmt seine Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der Frauenförderpläne der beteiligten Institutionen und betroffenen Fakultäten der Universität Göttingen wahr.