Ordnung für das Zentrum für Neurobiologie des Verhaltens der Georg-August-Universität Göttingen
§ 6 Verwaltung und Ausstattung
Das ZNV richtet eine Geschäftsstelle zur Durchführung der für die Erfüllung der Aufgaben gemäß § 2 erforderlichen Arbeiten ein. Zu ihr gehören die dem ZNV unmittelbar zugewiesenen Personalstellen sowie ein Sachetat.